Im Mai 2018 wird die neue EU-DSGVO wirksam. Dann sind umfassende Vorgaben zum Schutz von personenbezogenen Daten zu erfüllen. Ziel der EU-DSVGO ist die europaweite Vereinheitlichung von Richtlinien und Verordnungen zum Thema Datenschutz in Europa. Das Management von Unternehmen und Behörden muss zwingend technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten setzen. Zusätzlich müssen interne Prozesse rund um Sicherheit, Datenschutz, Transparenz und Nachvollziehbarkeit beachtet werden. Zur Erfüllung der Datenschutzgrundverordnung bieten wir mit der Softwarelösung inPoint DSA Datenschutz Akte die ideale Lösung um die geforderte Behandlung von Betroffenenrechten und Data Breach Vorfällen arbeitsteilig zu bearbeiten und zu dokumentieren.
VORTEILE AUF EINEN BLICK
Die inPoint DSA Datenschutz System Akte unterstützt Ihre Organisation bei der Führung Ihrer Datenschutzpolitik. Alle relevante Dokumente wie: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Auftragsdatenverarbeitungsverträge, Mitarbeitervereinbarungen stehen übersichtlich zur Verfügung und können direkt einer Bearbeitung zugeführt werden.
Die inPoint DSA Datenschutzakte steht in mehreren Clientversionen zur Verfügung: Stand-Alone-App, WebApp und als PlugIn für MS-Outlook ab 2010, MS-Office ab 2010 sowie für MS-Explorer.
Der Dokumentenmanagementbereich umfaßt alle Funktionen, die Sie von einer zukunftsweisenden Lösung erwarten:
Wenn aus Datenschutzgründen Informationen und Dokumente im Tagesgeschäft nicht mehr einsehbar sein dürfen, eine Löschung aus finanz-, zivil- oder strafrechtlichen Gründen jedoch nicht zulässig ist, dann ist der inPoint DSA Datenschutz Tresor der ideale Aufbewahrungsort für diese (Legal Hold) Daten.
BETROFFENENRECHTE – Die EU-DSGVO bedeutet für Personen mehr Transparenz und Rechte im Umgang mit personenbezogenen Daten. So können Betroffene sich gegen unrichtige oder unvollständige Datensätze zur Wehr setzen oder verlangen, dass Daten wieder gelöscht werden. Betroffenenrechte sind ohne unangemessene Verzögerung, spätestens aber innerhalb eines Monats zu erledigen. Diese Frist kann um höchstens weitere 2 Monate verlängert werden. Um hohe Verwaltungsstrafen zu vermeiden, empfehlen wir zur Nachweisbarkeit die lückenlose Dokumentation der Prozesse zu Anfragen betroffener Personen.
Der gesamte Bearbeitungsprozess von Antrag bis Benachrichtigung wird entlang eines digitalen Bearbeitungspfades abgewickelt.
DATA BREACH NOTIFICATION (Datenpanne Meldung) – Die DSGVO definiert eine „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ (data breach) als eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden. Betroffenen Personen kann dadurch physischer, materieller oder immaterieller Schaden entstehen (Kontrollverlust über eigenen Daten, Identitätsdiebstahl oder –betrug, finanzielle Verluste, Rufschädigung oder andere wirtschaftliche oder gesellschaftliche Nachteile).
Nach Bekanntwerden der Verletzung sollte innerhalb von 72 Stunden eine Meldung an die Aufsichtsbehörder erfolgen. Ausnahmen, bzw. Begründung für Verzögerung der Meldung sind Ihnen als Datenschutzbeauftragter vertraut. Vergleichbar mit der prozessgesteuerten Vorgangsbearbeitung von Auskunftswerbern stellen Sie mit inPoint DSA sicher, dass alle von Ihrer Datenschutzorganisation eingezogenen Maßnahmen genauest eingehalten und protokolliert werden. Der Datenschutzbeauftragte entscheidet im Rahmen der Fallerfassung ob der Vorfall bei der Datenschutzbehörde meldepflichtig ist. Der Verlust eines verschlüsselten Datenträgers stellt u.U. kein Risiko dar. Bei Meldepflicht startet aus Eskalationsgründen ein 72 Stunden Timer. Die hinterlegten Textbausteiner erzeugen je nach Verfahrenszustand Berichte, die an die zuständigen Behörden und betroffenen Personen gesendet werden.
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